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Ausgerechnet zum 488. Geburtstag des Deutschen Reinheitsgebotes erreicht uns die schlechte Nachricht: Bei der Fußball - Weltmeisterschaft in Deutschland darf nur amerikanisches Bier getrunken werden.
Der Sponsor verlangt es so.
Wie weit sind wir gesunken? Fußball und Bier gehören doch irgendwie zusammen. Und wir Deutschen sind stolz auf unser reines Bier. Jetzt sollen wir gezwungen werden, auf unser gutes Bier zu verzichten
und statt dessen amerikanische Chemie - Brühe zu trinken. Ich bin mal gespannt, was wir uns noch alles gefallen lassen (müssen?).
Was haben die Amis doch für ein Glück, dass die deutschen Schlaffis bereitwillig und servil alles tun, was der große Bruder von ihnen verlangt. Unsere deutsche Sprache existiert praktisch nicht mehr -
wir babeln amerikanisch. Unsere deutschen Firmen existieren nicht mehr - sie gehören den Amis. Eine deutsche Kultur existiert nicht mehr - nur mehr der ämerikän wei of leif.
Wenn man uns jetzt aber auch noch unser Bier nehmen will, vielleicht fangen wir dann endlich an uns zu wehren.
Deutschland wach auf!
Der Wortlaut des Reinheitsgebotes Das vom bayerischen Herzog Wilhelm IV. im April 1516 erlassene Reinheitsgebot für Bier hat folgenden Wortlaut:
Wie das Bier im Sommer und
Winter auf dem Land ausgeschenkt und gebraut werden soll: Wir verordnen, setzen und wollen mit dem Rat unserer Landschaft, daß forthin überall im fürstentum Bayern sowohl auf dem lande wie auch in unseren Städten
und Märkten, die kein besondere Ordnung dafür haben, von Michaeli bis Georgi ein Maß (bayerische = 1,069 Liter) oder ein Kopf (halbkugelförmiges Geschirr für Flüssigkeiten = nicht ganz eine Maß) Bier für nicht mehr
als einen Pfennig Münchener Währung und von Georgi bis Michaeli die Maß für nicht mehr als zwei Pfennig derselben Währung, der Kopf für nicht mehr als drei Heller (Heller = gewöhnlich ein halber Pfennig) bei
Androhung unten angeführter Strafe gegeben und ausgeschenkt werden soll. Wo aber einer nicht Märzen-, sondern anderes Bier brauen oder sonstwie haben würde, soll er es keineswegs höher als um einen Pfennig die Maß
ausschenken und verkaufen. Ganz besonders wollen wir, daß forthin allenthalben in unseren Städten, Märkten und auf dem Lande zu keinem Bier mehr Stücke als allein Gersten, Hopfen und Wasser verwendet und gebraucht
werden sollen. Wer diese unsere Anordnung wissentlich übertritt und nicht einhält, dem soll von seiner Gerichtsobrigkeit zur Strafe dieses Faß Bier, so oft es vorkommt, unnachsichtlich weggenommen werden. Wo jedoch
ein Gauwirt von einem Bierbräu in unseren Städten, Märkten oder auf dem Lande einen, zwei oder drei Eimer (= enthält 60 Maß) Bier kauft und wieder ausschenkt an das gemeine Bauernvolk, soll ihm allein und sonst
niemandem erlaubt und unverboten sein, die Maß oder den Kopf Bier um einen Heller teurer als oben vorgeschrieben ist, zu geben und auszuschenken.
Gegeben von Wilhelm IV. Herzog in Bayern am Georgitag
zu Ingolstadt Anno 1516
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