|
Begegnung mit Muslimen im Gemeindealltag
Vorbemerkungen
Begegnungen zwischen Katholiken und Muslimen sind selten. Mögliche Gründe
wurden in den Diskussionen der vergangenen Tage deutlich. Dem entspricht auch, daß dieses Thema in der pastoraltheologischen Literatur kaum Beachtung findet.
· Viele Begegnungen finden in den Erfahrungsfeldern Alltag und Beruf statt. Davon
soll hier nicht die Rede sein. Es geht uns vielmehr um die Kontakte als Religionsgemeinschaft mit Menschen einer anderen Religionsgemeinschaft.
· Es ist die Frage, ob die Probleme, die zwischen Christen und Muslimen entstehen, Probleme von Fremdheit
generell oder von Religionsverschiedenheit sind. Auch Italiener und Griechen waren Fremde. Aber bei ihnen stellte die Religion ein verbindenedes Element dar. Im Umgang mit Türken etc ist die Religion ein fremdes,
trennendes Element.
1 Muslimische Kinder im katholischen Kindergarten
Diesen Punkt behandle ich ausführlich, weil hier Prinzipien deutlich werden, die auch für andere Bereiche der
Pastoral gelten. Zudem können die vielen Erzieherinnen unter ihnen möglicherweise aus ihren Erfahrungen etwas beitragen.
1.1 Kindergarten als gesellschaftsdiakonischer Beitrag der Kirche
40% aller Trägereinrichtungen für Kinder werden von der katholischen Kirche betrieben. Damit überniommt sie
die Verantwortung für einen beträchtlichen Teil des staatlichen Angebotes. Kindergärten sind öffentlich. Die Arbeit dient den leiblichen, geistlichen und seelsichen Wohl der Kinder und soll sie in ihrer gesamten
Persönlichkeit fördern. Deshalb sind sie allen in Deutschland wohnenden Kindern zugänglich.
Durch das Miteinander von christlichen und muslimischen Kindern (möglicherweise auch noch Kindern aus
anderen Religionen) besteht die Chance für frühzeitiger Friedensarbeit. Kinder lernen Menschen aus anderen Kulturkreisen und Religionen kennen, verstehen und einen praktikablen Umgang miteinander zu finden.
1.2 Christliche Erziehung im Katholischen Kindergarten
Nicht immer gibt es für die Eltern ein Wahlangebot, oft ist der katholische Kindergarten der einzige am Ort.
Damit stellt sich die Frage, wie wir mit muslimischen Kindern umgehen, die sozusagen zwangsweise eine christliche Erziehungseinrichtung besuchen. Der diakonische Wert des Kindergartens ist dabei unbestritten.
Welche Rolle kann unter diesen Umständen aber die religiöse Erziehung spielen, welchen pastoralen Nutzen hat dann noch ein katholischer Kindergarten?
Es kann meines Erachtens weder um ein einseitige Anpassung der Muslime noch gegenseitige Nivellierung des Anspruchs gehen.
1.2.1 Religiöse Elementarerziehung
Es gibt gewisse elementare Erziehungsziele, die sich durch die gesamte Kindergartenarbeit ziehen, etwa:
v Erfahrung von Geborgenheit und Bejahtwerden vermitteln v Lebensgefühl, das von Befreiung und Ermutigung geprägt ist
v praktisches Handeln, das von Solidarität mit den Mitmenschen und Mitgeschöpfen geleitet ist
An diesen sozialen Lernprozessen in der Kindergartengruppe können christliche und muslimische Kinder
gleichermaßen teilnehmen. Zwar handelt es sich bei der Verwirklichung solcher Ziele um elementare Evangelisierung, doch da solche Ziele dem Islam nicht widersprechen, wird es wohl kaum Probleme geben.
1.2.2 Ausdrückliche Elemente des christlichen Glaubens
Religiöse Erziehung umfaßt aber auch andere Elemente, wie Geschichten aus der Bibel, Feste des christlichen
Kirchenjahres, singen und beten, Teilnahme und Mitgestaltung des Gemeindegottesdienstes.
In diesem Bereich wird es Einschränkungen von Teilnahme und Konflikte mit islamischen Familien geben.
Ehrliche Auseinandersetzung mit den islamischen Eltern ist hier angesagt. Gemeinsam Lösungen finden
(Kompromisse!) aufgrund gegenseitiger Information. Nicht alle islamischen Eltern sind Fundamentalisten!!
oft kann auf gemeinsame Überzeugungen zurückgegriffen werden zB Gottesbild, Mildtätigkeit ...
islamische Speisevorschriften müssen bei Kindergartenmahlzeiten berücksichtigt, aber auch erklärt werden. Einübung in praktische Toleranz.
Konflikte nicht vermeiden, sondern mit den Eltern herausfinden, wie ein gemeinsamer Weg aussehen kann.
"Entscheidend bleibt, daß die KInder das Gebet als etwas Wichtiges und Gutes erleben, das sie zum Leben brauchen."
1.3 Wechselseitige Teilnahme an Festen
Feste sind Höhepunkte im Leben. Man muß respektieren, wenn muslimische Eltern ihre Kinder an bestimmten Feiern nicht teilnehmen lassen.
Unproblematisch sind Nikolaus und Weihnachten. Problematisch sind Ostern, Himmelfahrt und Pfingsten.
Wenn Muslime dem gottesdienstlichen Teil des Festes fernbleiben, sollten sie aber beim gemeinsamen Kaffeetrinken, Eiersuchen etc willkommen sein.
Islamische Feste wie Fastenbrechen (Zuckerfest) und Opferfest können erklärt und berücksichtigt werden.
Beispiel: Mildenberger berichtet von einem Kindergarten, wo die Erzieherinnen mit den christlichen Kindern den
muslimischen Familien zum Opferfest gratulierten, was weitere Kreise zog. "Die Erfahrung hat gezeigt, daß in der
praktischen Arbeit des Kindergartens mit Kindern und Eltern und auf der ihnen zugänglichen Erlebnisebene mehr
Spielraum für gemeinsames Feiern vorhanden ist, als eine dogmatische Gegenüberstellung möglich erscheinen laßt."
Bedingung: Es darf nichts von der Substanz der Feste verloren gehen. Vielleicht kann aber auf diese Weise zur
Substanz von Festen zurückgefunden werden, die durch folkloristische und kommerzielle Überfremdung verschüttet ist.
1.4 Elternarbeit
Eltern sollte an allem, was im Kindergarten geschieht, möglichst nah beteiligt sein. Das gilt auch für muslimische Eltern.
Probleme:
· Kindergärten sind in der Türkei kaum bekannt.
· Männer und Frauen gehen meistens nicht gemeinsam zu offiziellen Veranstaltungen.
· ausländische Eltern fürchten sich, zB wegen Sprachschwierigkeiten
Idee:
Ein nordhessischer Kindergarten lud am Nachmittag christliche und muslimische Frauen in den Kindergarten ein.
Dort besprachen sie Erziehungsfragen, führten gemeinsame Arbeiten für den Kindergarten aus und schufen so Kontakte untereinander. Es wurde dazu ein Abholdienst ins Leben gerufen, weil muslimische Frauen sich nicht
allein in der Öffentlichkeit bewegen dürfen.
Der Idee, eine türkische Vorpraktikantin einzustellen, die die Kommunikation zwischen Muslimen und dem
Kindergartenteam fördern könnte, stehe ich wegen des katholischen Arbeitsrechts skeptische gegenüber. Das müßte weiter diskutiert werden.
2 Kinder- und Jugendpastoral
2.1 Zur Situation
Wir stehen in Deutschland vor der Situation, dass die religiöseren Jugendlichen die muslimischen Jugendlichen
sind. Die Shellstudie Jugend 2000 sagt zusammenfassend: „Die Kirchlichkeit ist zurückgegangen, die religiöse
Grundhaltung im Leben hat bei den Jugendlichen stark an Boden verloren. Zugleich aber haben die Zugehörigkeit
zu einer Religionsgemeinschaft und eine religiös bestimmte Lebensführung in der Folge des Ansässigwerdens von
muslimischen Arbeitsemigranten eine Bedeutungsaufladung erfahren. Muslim zu sein, das bedeutet etwas über den religiösen Bereich hinaus für die Lebensführung und die Zukunftsorientierung."
Diese Situation lockt die katholischen und evangelischen Jugendlichen allerdings nicht aus ihrer religiösen
Gleichgültigkeit. Obwohl durch die muslimischen Jugendlichen eine „religiös geprägte Lebensführung im Alltag dauernd erfahrbar ist", lassen sich die christlichen Jugendlichen davon nicht beeindrucken.
2.2 Handlungsmöglichkeiten
Muslime gehen normalerweise nicht in katholische Kirchen hinein und besuchen erst recht nicht den
Gottesdienst. Beim wöchentlichen Schulkindergottesdienst bringen katholische Kinder in Zornheim aber immer wieder ihre evangelischen oder auch türkischen Freunde und Freundinnen mit. Solange deren Eltern nicht
einschreiten, ist dagegen nichts einzuwenden, zumal dieser Gottesdienst eine Wortfeier mit stark katechetischer Ausrichtung ist.
Allerdings ist Feingefühl vonnöten. So stand einmal beim Aschermittwochsgottesdienst ein muslimisches
Mädchen mit in der Reihe zum Empfang des Aschenkreuzes. Glücklicherweise war mir das Kind bekannt; daher
wußte ich, daß seine Eltern Muslime sind. Ich fragte das Mädchen, ob es wirklich dieses Zeichen wolle, da es
ein sehr christliches Zeichen sei und ob seine Eltern damit einverstanden wären. So entschied sich das Kind
gegen das Aschenkreuz und ich hatte die Gelegenheit, allen Kinder einige Worte über verschiedene Zeichen in verschiedenen Religionen zu sagen.
Was die Gruppen- und Verbandsarbeit betrifft, so kann man feststellen: In festen Gruppen tauchen muslimische
Kinder selten auf, eher in offenen Angeboten.
Wenn man Integration will, ist es wichtig, daß christliche und muslimische Kinder Freizeit miteinander verbringen
können, ohne den Leistungsdruck der Schule.
(In den Moscheen gibt es Angebote für muslimische Kinder; dürfen christliche auch da hin?)
2.3 Diakonische Angebote
Hausaufgabenhilfe, Treffpunkte ohne die Kontrolle der Eltern, Freizeitaktivitäten
Auch ohne explizite Wortverkündigung: Zeugnis für Christus ablegen heißt hier in erster Linie für die
Jugendlichen da sein, die sich in einer schwierigen Lebenssituation befinden und dadurch auch einzutreten für ein friedliches Miteinander von Einheimischen und Fremden, von verschiedenen Religionen.
2.4 Projekte
Kontakte und Informationen müssen nicht unbedingt kontinuierlich sein. Sie können sich auch auf einzelne Projekte beschränken, wie z.B.
· Türkische Nacht
· Reisen, die gemeinsam vorbereitet werden
· Konfirmanden und Koranschüler besuchen einander
3 Muslime in Krankenhäusern und Altenheimen
Diese Einrichtungen verfügen gewöhnlich nicht über eigene Gebetsräume für Muslime, was aber wünschenswert
wäre. Da Kranke auch im Bett beten dürfen, wäre es zumindest gut, wenn die Richtung nach Mekka im Krankenhaus bekannt wäre, damit sie sich in dieser Richtung verneigen können.
Probleme kann es hier geben beim Essen, bei der Körperpflege oder medizinischen Behandlungen wegen des ausgeprägten Schamgefühls der Muslime.
Für den Seelsorger, der von Zimmer zu Zimmer geht, kann es durchaus Barrieren geben. Begleitung in den
Grenzerfahrungen von Krankheit und Tod kann je nach Situation aus der Not heraus durchaus angenommen werden. Muslime befinden sich in einer Diasporasituation. Eine Mögliche Zusammenarbeit mit muslimischen
Seelsorgern wäre hier angebracht.
4 Kirchenräume für Muslime?
Das Recht auf ungestörte Religionsausübung gilt in Deutschland für Christen, aber auch für Juden, auch für
Muslime. Wo dieses Recht verweigert wird, ist unsere Solidarität gefordert.
Wieweit muslimische Gruppen Gemeinderäume nutzen können, ist von Fall zu Fall zu entscheiden.
Kriterien:
· Gottesdiensträume sollten nicht zur Verfügung gestellt werden: möglicherweise Gewissensprobleme auf
beiden Seiten; synkretistische Tendenzen
· keine Fundamentalisten oder Radikale
· gegen familiäre Veranstaltungen ist nichts einzuwenden
· Friedhöfe: Gräberfelder in Richtung Mekka
5 Christlich - islamische Ehe
5.1 Anforderungen
Ehehindernis der Religionsverschiedenheit (c. 1086 CIC), Dispens vom Ortordinarius, wenn folgende Anforderungen erfüllt werden:
5.1.1 an den katholischen Partner
Frage im Ehevorbereitungsgespräch: "Wollen Sie in Ihrer Ehe als katholischer Christ leben und den Glauben bezeugen?"
Damit ist gemeint, dass der katholische Partner in dieser Ehe den Glauben wach halten will, Kontakt zu einer
Gemeinde pflegt und den Glauben nicht aus dem Leben ausklammert wegen der Religionsverschiedenheit.
In der Frage der Kindererziehung gibt es einander entgegengesetzte Forderungen des Christentums und des
Islam; beide verlangen, dass die Kinder aus dieser Ehe im jeweiligen Glauben erzogen werden. Besonders, wenn das Paar in den Kulturkreis des islamischen Partners zurückkehrt, besteht keine Chance, dass die Kinder
katholisch erzogen werden. Dennoch muss der katholische Partner versprechen, "sich nach Kräften zu
bemühen", die Kinder katholisch taugen zu lassen und im Glauben zu erziehen, "soweit dies in seiner Ehe möglich ist".
Von diesen Versprechen ist der islamische Partner zu unterrichten.
5.1.2 an den muslimischen Partner
Dem muslimischen Partner werden Wesen und Eigenschaften der Ehe im Sinne der katholischen Kirche dargelegt, die beide Partner bejahen müssen:
· Einheit
Der Koran stellt die Monogamie als den gerechteren und sichereren Weg für die Gläubigen dar (4,3) dennoch ist traditionell Polygamie erlaubt.
· Unauflöslichkeit
besteht im Islam nicht, wenngleich Verstoßung und Scheidungen der islamischen Tradition von allen erlaubten Handlungen die verwerflichsten sind.
· Treue
unbedingt; der Koran sieht Strafen für Untreue vor (24,7.4)
· Gegenseitige Achtung des Glaubens
Prinzipiell geht der Islam davon aus, dass der Pluralismus der Religionen gottgewollt ist. Sure 11,118: „Und
hätte dein Herr gewollt, er hätte die Menschen alle zu einer einzigen Gemeinde gemacht."
"Das islamische Recht macht es dem muslimischen Gatten zur Pflicht, den nichtislamischen Gatten in aller
Freiheit nach seiner Religion leben zu lassen: Diese Behauptung gilt für die Rechtsschulen der Malekiten (in
Nordafrika) und der Hanafiten (Türkei). Sie gilt leider nicht für die Länder, in denen die schiitische und die
hanbalitische Rechtschule vorherrschen. Dort kann der muslimische Ehegatte jede vom Islam verschiedene Lebensäußerung verbieten. Solche Länder sind etwa Ägypten, Syrien, Südarabien, Indonesien und Iran."
5.2 Schwierigkeiten und Chancen
Die verschiedene kulturelle Grundlage der beiden Partner und die damit fehlende Gemeinsamkeit in wichtigen
Dingen ist wohl ein Hauptproblem einer solchen Ehe. Diese Diskrepanz wird das ganze Leben bestehen bleiben; darüber müssen sich beide Partner klar sein.
Das Paar muss einen eigenen Lebensstil entwickeln, der von Verstehen - Wollen und Toleranz geprägt ist. Das
Modell des Partners kann nicht einfach kopiert oder übernommen werden, obwohl wir gesehen haben, dass dies von Frauen, etwa durch Übertritt in den Islam, versucht wird.
„Das Zusammenwachsen innerhalb der kirchlichen Ökumene wurde vielfach dadurch beschleunigt, dass die
wachsende Zahl interkonfessioneller Ehen in den letzten Jahrzehnten die Beteiligten zum Dialog und zur Verständigung drängte. Vielleicht kann die steigende Zahl christlich-islamischer Ehen das Zusammenleben
zwischen Christen und Muslimen dadurch beeinflussen, dass sich die Betroffenen selbst in die gesellschaftliche Auseinandersetzung mit einbringen und damit einen Beitrag leisten zu einem längst überfälligen Dialog.
Die religionsverschiedene Ehe bietet aber auch die Möglichkeit zur Vertiefung der eigenen Religiosität in Auseinandersetzung mit der des Partners.
"Die katholisch - muslimische Ehe kann somit dem katholisch - islamischen Dialog eine andere, tiefere Dimension
verleihen, als die wissenschaftliche Bemühung. Sie verankert ihn im gelebten Alltag."
6 Zusammenfassung:
Prinzipien im Umgang mit Muslimen
· Wille zum Kontakt,
· Information,
· Toleranz unter Wahrung der eigenen Identität,
· Solidarität
7 Verwendete Literatur
Christen und Muslime in Deutschland. Eine pastorale Handreichung. Arbeitshilfen Bd 106, hg v Sekretariat der deutschen Bischofskonferenz 1993
Zusammenleben mit Muslimen in Deutschland. Eine Handreichung der EKD, Gütersloh 2000
Kirchengemeinden und ihre muslimischen Nachbarn, hg v Michael Mildenberger, Frankfurt am Main: Lembeck, 1990
Jugend 2000, 13. Shell Jugendstudie, Opladen 2000
Christlich-muslimische Ehen und Familien, hg v Leiter der Ökumene und Auslandsarbeit im Kirchenamt der EKD, Frankfurt am Main 1998
Dr. Matthias Kleis, 4. Januar 2001
|